Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liebe Kundinnen und Kunden,

hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Fellwechsel. Wer diese ausdrucken oder speichern möchte, kann gerne den Link verwenden: AGB Fellwechsel

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. GELTUNGSBEREICH

1.1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Fellwechsel – Schule für Mensch und Hund, im folgenden Hundeschule genannt, gelten für alle angebotenen Veranstaltungen der Hundeschule, Inhaberin Jennifer Jäckel, Kuhstr. 57, 42555 Velbert, inklusive der Online-Angebote wie z. B. Online-Seminare.

1.2. Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hundeschule. Allgemeine Geschäftsbedingungen des jeweiligen Vertragspartners gelten nur insoweit, als diesen von der Hundeschule ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. Ansonsten wird der Verwendung anderer allgemeiner Geschäftsbedingungen, welche von diesen abweichen, bereits hiermit ausdrücklich widersprochen.

  1. VERTRAGSINHALT

2.1. Vertragsgegenstand ist die Durchführung von Einzelunterricht, Coaching, Gruppenunterricht, Vorträgen, Workshops, Seminaren, Ausflügen oder vergleichbaren Angeboten für Hund und Halter sowie die Durchführung von Onlinekursen.

2.2. Der Umfang der einzelnen Leistung ergibt sich konkret jeweils aus den entsprechenden Angebotsbeschreibungen oder aus den hieraus resultierenden Angaben in der Teilnahmebestätigung der Hundeschule.

2.3. Im Falle der Buchung eines Online-Seminars werden die Teilnehmenden über die genutzte Plattform hierfür informiert. Die Teilnehmenden erklären sich mit der Nutzung Plattformen einverstanden bzw. sorgen vorab für eine entsprechende Zugriffsmöglichkeit. Manche Online-Seminare werden aufgezeichnet und stehen den Teilnehmern als Aufzeichnung auch nach der Teilnahme zeitlich beschränkt zur Nutzung zur Verfügung. Das Nutzungsrecht umfasst lediglich das Ansehen des Online-Seminars zum persönlichen Gebrauch. Eine öffentliche Vorführung ist nicht gestattet. Ein Download des Online-Seminars ist nicht vorgesehen. Der zeitliche Umfang des Nutzungsrechts ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung. Innerhalb dieses Zeitraums steht den Teilnehmenden oder Erwerbenden das Online-Seminar zur uneingeschränkten privaten Nutzung (Ansehen) zur Verfügung.

2.4. Die Aufzeichnungen bereits durchgeführter Online-Seminare können auch ohne direkte Teilnahme am Online-Seminar erworben werden. Erworben wird allerdings lediglich ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht. Das Nutzungsrecht umfasst lediglich das Ansehen des Online-Seminars zum persönlichen Gebrauch. Eine öffentliche Vorführung ist nicht gestattet. Ein Download des Seminars ist nicht vorgesehen. Der zeitliche Umfang des Nutzungsrechts ergibt sich aus der jeweiligen Beschreibung des Online-Seminars. Innerhalb dieses Zeitraums steht den Teilnehmenden oder Erwerbenden das Online-Seminar zur uneingeschränkten privaten Nutzung (Ansehen) zur Verfügung.

2.5. Bei der Beauftragung der Hundeschule bzw. Buchung von Leistungen der Hundeschule, handelt es sich, egal welches Angebot gebucht worden ist, um einen für den Zeitraum des Einzelunterrichts, Coachings, Gruppenunterrichts, Vortrags, Workshops, Seminars, Online-Seminars befristeten Dienstvertrag nach § 611 BGB. Danach ist seitens der Hundeschule lediglich die eigentliche Dienstleistung, nicht jedoch ein entsprechender Trainingserfolg durch die Hundeschule geschuldet. Die Hundeschule übernimmt daher insbesondere auch keine Garantie für das Erreichen des Ausbildungszieles

  1. VERTRAGSSCHLUSS

3.1. Mit der Buchung einer Veranstaltung bietet der Kunde/Teilnehmer den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Kunde/Teilnehmer, sofern ein Platz vorhanden ist, eine entsprechende Anmeldebestätigung. Der Vertrag kommt sodann verbindlich mit Zugang der Anmeldebestätigung beim Kunden/Teilnehmer zustande.

3.2. Sofern in der Ausschreibung eine Mindestteilnehmerzahl angegeben worden ist, ist Voraussetzung für die Durchführung der Veranstaltung, dass diese Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist die Hundeschule berechtigt, den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall ist der bereits entrichtete Preis an den Teilnehmer zurückzuzahlen. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Teilnehmers sind in diesem Fall ausgeschlossen.

  1. PREISE

4.1. Sämtliche Gebühren bzw. Vergütungen richten sich nach den in der Ausschreibung festgelegten Preisen.

4.2. Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung ist nach Zugang der Rechnung sofort in voller Höhe fällig.

4.3. Die Teilnahmegebühr ist vor der Durchführung des Kurses zu entrichten. Ein Anspruch auf Teilnahme am Einzelunterricht, Coaching, Gruppenunterricht, Vortrag, Workshop, Seminar, Online-Seminar besteht nur, sofern die Teilnahmegebühr von dem Kunden vor der Veranstaltung entrichtet worden ist.

  1. KÜNDIGUNG UND VERGÜTUNG

5.1. Bei sämtlichen Veranstaltungen der Hundeschule handelt es sich um zeitlich befristete Dienstverhältnisse, welche automatisch nach Durchführung der jeweiligen gebuchten Veranstaltung durch Zeitablauf enden.

5.2. Das Recht zur ordentlichen Kündigung ist daher für beide Seiten ausgeschlossen. Für den Fall, dass der Kunde nicht an der gebuchten Veranstaltung teilnimmt, schuldet er dennoch die volle vereinbarte Vergütung.

5.3. Dem Kunden bleibt es jedoch nachgelassen, einen Ersatzteilnehmer zu stellen. Die Hundeschule ist jedoch nicht verpflichtet, jeden angebotenen Ersatzteilnehmer zu akzeptieren. Insbesondere ist die Hundeschule berechtigt, einen Ersatzteilnehmer abzulehnen, wenn der teilnehmende Hund oder Halter den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung nicht genügt oder andere, im Verhalten des Hundes begründete besondere Umstände vorliegen. Akzeptiert die Hundeschule den gestellten Ersatzteilnehmer wird der Steller des Ersatzteilnehmers jedoch erst von der Verpflichtung zur Zahlung der ursprünglich vereinbarten Vergütung frei, wenn mit dem Ersatzteilnehmer ein bindender Vertrag zustande kommt und dieser selbst die fällige Vergütung entrichtet hat. Sofern zu diesem Zeitpunkt der Steller des Ersatzteilnehmers die Teilnahmegebühr bereits entrichtet hatte, wird diesem die Gebühr von der Hundeschule zeitnah nach Zahlung der Teilnahmegebühr durch den Ersatzteilnehmer erstattet. Dasselbe gilt, sollte die Hundeschule selbst einen Ersatzteilnehmer finden, ohne jedoch zu einer aktiven Suche verpflichtet zu ein.

5.4. Der Vertrag kann ferner von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

5.5. Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund muss innerhalb von zwei Wochen ab dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat, in Textform erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang beim Kündigungsempfänger.

5.6. Wird das Dienstverhältnis aus wichtigem Grund gekündigt, kann die Hundeschule einen ihren bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung verlangen.

5.7. In der Regel ist davon auszugehen, dass jeweils folgende Vergütungen vom Kunden geschuldet werden:

5.7.1. Bei Kursen, Gruppen, Vorträgen, Workshops, Seminaren und allen Onlineangeboten:

5.7.2. Bei Einzelstunden: Einzelstunden müssen mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden. Erfolgt eine Absage weniger als 48 Stunden vorher ist die vereinbarte Vergütung in voller Höhe fällig.

5.8. Dem Kunden bleibt es jedoch in allen Fällen, egal welche Veranstaltungsart, nachgelassen darzulegen und zu beweisen, dass die Hundeschule infolge des Vertragsendes höhere als die in den obigen Sätzen angenommenen Aufwendungen erspart hat oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft hätte erwerben können bzw. es böswillig unterlassen hat ihre Arbeitskraft anderweitig zu verwenden.

5.9. Kündigt die Hundeschule das Vertragsverhältnis, ohne durch das vertragswidrige Verhalten des anderen Teils dazu veranlasst worden zu sein, oder veranlasst sie durch ihr eigenes vertragswidriges Verhalten die Kündigung des Kunden, so steht der Hundeschule ein Anspruch auf die Vergütung insoweit nicht zu, als ihre bisherigen Leistungen infolge der Kündigung für den Kunden kein Interesse mehr hat.

Mehr als 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 20 % der Teilnahmegebühr.

Weniger als 8 Wochen bis einschließlich 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 40 % der Teilnahmegebühr.

Weniger als 6 Wochen bis einschließlich 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 60 % der Teilnahmegebühr.

Weniger als 4 Wochen bis einschließlich 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 80 % der Teilnahmegebühr.

Weniger als 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 100 % der Teilnahmegebühr.

  1. PFLICHTEN DES HUNDEHALTERS

6.1. Der Kunde versichert, dass sein Hund mindestens gegen Tollwut, Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Zwingerhusten Leptospirose geimpft, behördlich angemeldet und haftpflichtversichert ist.

6.1.1. Ausnahmen von der Impfpflicht bestehen ausschließlich für Welpen, die entsprechend den Empfehlungen der veterinärmedizinischen Impfkommission einen altersgerechten Impfstatus haben müssen und für Hunde, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen und diese durch ein veterinärmedizinisches Attest nachweisen können.

6.2. Bei Teilnahme an Präsenzveranstaltungen ist der Impfstatus des Hundes und/oder das Vorliegen einer Hundehaftpflichtversicherung auf Verlangen der Hundeschule jederzeit insbesondere aber vor Veranstaltungsbeginn durch Vorlage des Impfausweises bzw. der Versicherungspolice nachzuweisen.

6.3. Darüber hinaus versichert der Kunde, dass sein Hund keine ansteckenden Erkrankungen hat. Die Hundeschule ist berechtigt, den Hund bei ansteckenden Krankheiten vom Unterricht auszuschließen.

 6.4. Chronische Erkrankungen sind vor bzw. spätestens zum Beginn der Veranstaltung mitzuteilen, damit die Hundeschule beim Training entsprechende Rücksicht auf die Konstitution des Hundes nehmen kann.

6.5. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, die Hundeschule jederzeit über etwaige Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes aufzuklären.

6.6. Alle Hunde müssen regelmäßig (4-mal jährlich) auf Würmer hin untersucht und gegebenenfalls entwurmt werden. Der Kunde haftet in vollem Umfang dafür, dass der Hundeschule kein Schaden in Folge eventueller nicht ausreichender Entwurmung entsteht.

6.7. Hunde mit ansteckenden Krankheiten oder Floh-, Läuse-, Zecken- oder Milbenbefall dürfen nicht an Kursen / Einzelstunden teilnehmen. Läufige Hündinnen nach Absprache.

6.8. Hund und Halter müssen die körperlichen, psychischen und mentalen Voraussetzungen zur Kursteilnahme erfüllen. Ob dies der Fall ist, entscheidet die Hundeschule.

  1. HAFTUNG

7.1. Die Hundeschule haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Hundeschule bzw. der Inhaberin oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt.

7.2. Dasselbe gilt bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7.3. Im Übrigen haften die Hundeschule bzw. ihre Inhaberin vollumfänglich nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie.

7.4. Ferner haftet die Hundeschule bzw. ihre Inhaberin bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten in Fällen von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz vollumfänglich. Die Hundeschule haftet auch im Fall einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist jedoch bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf und vertraut.

7.5. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

7.6. Der Kunde versichert, dass eine gültige Haftpflichtversicherung für alle zum Training mitgebrachten Hunde besteht. Dies gilt sowohl für eigene sowie für Hunde, die sich vorübergehend in der Betreuung befinden. Der Kunde haftet für alle von ihm oder seinem Hund während der Ausbildung verursachten Schäden. Der Kunde verpflichtet sich auch, die Haftung im Schadensfall persönlich zu übernehmen, wenn ein Dritter für ihn an dieser Ausbildung teilnimmt.

7.7. Es gilt als vereinbart, dass die Hundeschule grundsätzlich keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die während des Unterrichts oder durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, sowie für Schäden durch teilnehmende Hunde übernimmt und somit weder vom Kunden noch von Dritten in Anspruch genommen werden kann.

7.8. Der Kunde haftet gegenüber Fellwechsel – Schule für Mensch und Hund in vollem Umfang dafür, dass kein Schaden in Folge eventuell nicht ausreichender Impfintervalle entsteht.

7.9. Der Kunde wird jegliche Begleitperson von diesem Haftungsausschluss in Kenntnis setzen. Die Teilnahme oder der Besuch der Trainings-, Spiel- und Beratungsstunden sowie das Betreten des Trainingsgeländes erfolgen auf eigenes Risiko.

7.9. Der Kunde übernimmt ferner die alleinige Haftung für weitere Personen, die er/sie selbst zum Training mitgebracht hat.

7.10. Der Kunde kennt die örtlichen Gegebenheiten. Er wurde auf die das Übungsgelände umgrenzenden, stets befahrenen Straßen ausdrücklich aufmerksam gemacht. Ebenso wurde der Kunde auf Unregelmäßigkeiten und Löcher in der Trainingswiese hingewiesen.

7.11. Soweit der Kunde durch eine/n Trainer/in von Fellwechsel – Schule für Mensch und Hund aufgefordert wird, den Hund von der Leine zu lösen, übernimmt der Kunde allein die Verantwortung dafür.

7.12. Minderjährige Personen dürfen nur in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten an den Kursen teilnehmen. Soll die minderjährige Person allein an den Kursen teilnehmen, bedarf es einer schriftlichen Erlaubnis der Erziehungsberechtigten, die hiermit in vollem Umfang für ihre Kinder / Mündel haftbar gemacht werden können.

  1. SEMINARUNTERLAGEN

8.1. Seminarunterlagen, die von der Hundeschule ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht vervielfältig oder verbreitet werden.

  1. GERICHTSTAND BEI VERTRÄGEN MIT UNTERNEHMEN

9.1. Sofern der Vertragspartner dieses Vertrages kein Verbraucher ist, sondern ein weiteres Unternehmen bzw. ein Kaufmann, wird für alle gegenseitigen Ansprüche als Gerichtsstand Velbert vereinbart.

  1. WIDERRUFSRECHT

10.1. Der Kunde hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Der Kunde liest und verwendet hierfür das Widerrufsformular.

11. SCHLUSSBESTIMMUNG

11.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt

 

(Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für m/w/d.)